In Deutschland erhält nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in diesem Jahr Weihnachtsgeld. Doch bei uns ist das anders: Laut unserem Tarifvertrag haben alle Arbeitnehmer:innen, einschließlich Auszubildenden, einen Anspruch auf diese Sonderzahlung.
Das Weihnachtsgeld beträgt 62,5 % des monatlichen Tarifentgelts. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ununterbrochene Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernzugehörigkeit von mindestens 12 Monaten (Stichtag ist der 1. Dezember).
Dieser tarifliche Anspruch ist ein Erfolg der Gewerkschaft, die ihn für ihre Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt hat. Tarifliche Vorteile kommen nicht von selbst - sie müssen hart erkämpft und stets verteidigt werden.
Für gute Tarifverträge braucht es euch. Also bleibt am Ball und unterstützt uns weiterhin in unserem Einsatz für bessere Tarife!
Wer noch kein ver.di-Mitglied ist, aber Regelungen wie z.B. das tarifliche Weihnachtsgeld gut findet, der sollte sich uns anschließen, denn: Nur gemeinsam sind wir stark!
Wir wünschen euch und euren Lieben ein frohes
Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!
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