Der Gewerkschaftrat hat Änderungen im Leistungsumfang der Freizeitunfallbeihilfe beschlossen. Ab dem 1. Juli 2018 ist die Höhe des Krankenhaus-Tagegeldes nicht mehr vom ver.di-Monatsbeitrag abhängig, sondern beträgt ab diesem Stichtag pauschal 25 € pro Tag. Damit einher geht der Wegfall der bisherigen Invaliditäts- und Todesfall-Leistung.
Hintergrund für die Veränderung ist, dass die Zahl der Beantragung dieser beiden Leistungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Nur wenige Mitglieder haben davon profitiert, deshalb werden diese Leistungen zugunsten des pauschalen Krankenhaustagegeldes zukünftig wegfallen.
Wie bisher wird das Tagegeld ab einem 48-stündigen Krankenhaus-Aufenthalt gezahlt und ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizeitunfall-Leistung sind u.a. eine mindestens 6 Monate bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft und die satzungsgemäße Beitragszahlung.
Freizeitunfälle, die bis einschließlich 30.06.2018 auftreten, werden nach den Altregelungen bearbeitet.