Rechtsprechung

BAG stärkt Rechte von arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten

26.06.2020
BAG stärkt Rechte von arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten


Als wichtigen Erfolg für die Stärkung der Rechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) begrüßt, dass auch fest-freie Beschäftigte einen Anspruch auf Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz haben. "Das Gericht hat klargestellt, dass arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Beschäftigten eines Unternehmens zu zählen sind und damit die gleichen Rechte auf Auskunft haben wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Geklagt hatte die ZDF-Journalistin Birte Meier. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte ihren Auskunftsanspruch zuvor verneint. Zwar sei die Entscheidung des BAG begrüßenswert, bleibe jedoch nur ein Teilerfolg, schränkte Schmitz ein. Dies gelte sowohl mit Blick auf die noch immer fehlende Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern als auch mit Blick auf die Gleichberechtigung zwischen arbeitnehmerähnlichen Freien und Festangestellten.

So hätten feste-freie Mitarbeitende anders als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung.

"Hier stellen wir ein erhebliches Demokratiedefizit fest, besonders in Bereichen, wie etwa dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten stetig zunimmt. Das ist nicht akzeptabel", kritisierte Schmitz. ver.di fordere deshalb eine dringende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes.